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Einlagerung nach Zwangsräumung – auch kurzfristige Zwischenlagerung möglich

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lagerraum-hamburgEinlagerung nach Zwangsräumung – immer wieder gibt es Mieter, die Ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Immer wieder hört man vom Phänomen der „Mietnomaden“, die angemietete Wohnungen verlassen und ihren Hausrat hinterlassen.
Oder der gleichermaßen klassische wie bedauerliche Fall einer Zwangsräumung nach einer Räumungsklage. Ist keine neue Wohnung vorhanden, müssen die Möbel und der Hausrat der Betroffenen eingelagert werden. Wir bieten Eigentümern und Behörden die Möglichkeit der kurzfristigen, kostengünstigen und vorüber gehenden Einlagerung nach Zwangsräumung.
Übrigens, als Lagerhaus mit über 25-jährigem Bestehen in Hamburg bieten wir zusammen mit unseren Partnerunternehmen auch die Räumung von Wohnungen, Häusern oder Gewerbeobjekten an. Der Service reicht dabei von der schnellen Räumung, dem Abtransport von Unrat und Müll, bis hin zur Endreinigung und der Durchführung von Renovierungsarbeiten und Kleinreparaturen.
Fast immer spielt der Zeitfaktor bei Zwangsräumungen eine große Rolle. Denn die geräumten Objekte sollen möglichst kurzfristig weiter vermietet und genutzt werden. Durch umfassende Leistungen erhalten Sie einen zuverlässigen, schnellen und flexiblen Service bis hin zur Einlagerung nach Zwangsräumung in Hamburg.